VdS 2859
Sachverständige für Elektrothermografie
Elektrothermografische Prüfungen werden genutzt, um elektrische Anlagen und Schaltschränke während des Betriebes auf potenzielle Schwachstellen zu prüfen. Die Messung mittels einer hochauflösenden Infrarotkamera unterstützt den Thermografen bei der Untersuchung. Die Detektion von Schwachstellen und Überhitzungen auf allen Spannungsebenen ist somit gewährleistet.
Über die VdS 2859 Richtlinie hinaus entsprechen unsere Dienstleistungen auch den Richtlinien VdS 2858, VdS 2860 und der Norm DIN 54191.
Unsere zertifizierten Prüftechniker
Wir legen großen Wert darauf, dass Ihre Prüfung zufriedenstellen durchgeführt wird. Daher werden unsere Thermografie Prüfleistungen nur von speziell geschulten und nach VdS 2859 zertifizierten Sachverständigen durchgeführt. So können Sie sicher sein, dass Ihre Thermografie Prüfung korrekt durchgeführt und fachmännisch ausgewertet wird.
Elektrothermografie zur vorbeugenden Instandhaltung
VdS 2859 – Sachverständiger für Elektrothermografie
Der Sachverständige für Elektrothermografie nach der VdS Richtlinie 2859 nimmt hier eine besondere Stellung ein. Er bietet Ihnen durch seine hohe Expertise die Verlässlichkeit genaue Messergebnisse zu ermitteln, und so eine besonders verlässliche Prüfung durchzuführen.
Die Stärken eines VdS 2859 – Sachverständigen
- Er ist in der Lage, Thermogramme richtig zu interpretieren
- Er kann mit Emissionsgrad und reflektierter Temperatur umgehen
- Er weiß wann wirklich ein Problem vorliegt
- Er kennt die Parameter seiner Infrarotkamera ganz genau
Messtechnik nach VdS 2859 – Standard
Unsere VdS 2859 Sachverständigen verfügen über alle nötigen Qualifikationen und natürlich auch über die nötige Messtechnik. Unsere Kamerasysteme entsprechen dem aktuelle VdS Standard und bestehen den CNPP Auflösetest D19:
Nach VdS Richtlinie muss es zur Durchführung einer sicheren Elektrothermografie möglich sein, mit einem Abstand von mindestens einem halben Meter einen Querschnitt zu messen. Diese Anforderungen werden durch den CNPP Auflösetest D19 geprüft.
Bei der Durchführung des CNPP Auflösetests D19 beträgt die Temperatur des Referenzsstrahlers, bzw. Schwarzstrahlers 70°C. Zwischen Infrarotkamera und Referenzstrahler wird eine Schlitzblende angebracht, die zum Schwarzstrahler einen Abstand von 0,15 m und zur IR Kamera einen Abstand von 0,5 m hat und deren Schlitz nicht größer als 2,3 mm sein darf.
Kontakt
Benötigen Sie Hilfe von unseren VdS 2859 Sachverständigen für Elektrothermografie? Gern beraten wir Sie oder führen Ihre thermografische Dienstleistung für Sie durch. Kontaktieren Sie uns!